Was kann ich für ihre Angehörigen tun ?
Ich kann meine Dienste nicht nur Ihnen anbieten, sondern auch ihren nahestehenden Verwandten oder Bekannten, z.B. ihren Eltern, Geschwistern oder Kindern.
Wenn Sie Angehörige haben, die aus Gründen des Alters, oder von Krankheit oder Behinderung für Sie als Erbschaftsverwalter und Nachfolger nicht in Frage kommen können, die vielleicht selbst Hilfe und Betreuung benötigen, bin ich auch gern bereit, mich um diese nahestehenden Personen mit der selben Zuverlässigkeit und Aufrichtigkeit zu kümmern, wie ich es für Sie selbst tun kann.
Dabei kann ich auch hier ein Spektrum von Vermögens- und Immobilienverwaltung bis hin zur persönlichen Begleitung und Gesellschaft anbieten. Dies kann auf ihren Wunsch auch eine offizielle amtliche Betreuung ihrer Verwandten oder Freunde einschließen.
Sie sollen wissen, dass auch ihre Angehörigen von guten Händen getragen werden und Sie sich um die Zukunft ihrer Verwandten nicht zu sorgen brauchen.